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Immobilienverkauf mit laufendem Darlehen

APROPOS Immobilien, 23. September 2026
Immobilienverkauf mit laufendem Darlehen

Ein Verkauf muss nicht warten, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Ein Immobilienverkauf mit laufendem Darlehen ist in der Praxis häufig – etwa bei einem beruflichen Umzug, einer Trennung, einer Erbschaft oder weil ein Haus nicht mehr zur Lebenssituation passt. Entscheidend ist nicht, ob noch Schulden bestehen, sondern wie Bank, Kaufvertrag und Kaufpreisabwicklung sauber aufeinander abgestimmt werden. Wer früh Klarheit schafft, verkauft mit deutlich weniger Risiko und vermeidet unnötige Kosten.

Was beim Immobilienverkauf mit laufendem Darlehen passiert

Ist eine Immobilie finanziert, steht im Grundbuch in der Regel eine Grundschuld zugunsten der Bank. Sie dient dem Kreditinstitut als Sicherheit für das Darlehen. Beim Verkauf möchte der Käufer die Immobilie gewöhnlich frei von dieser Belastung übernehmen. Deshalb wird die Grundschuld im Zuge des Verkaufs gelöscht oder – in bestimmten Fällen – auf den Käufer übertragen.

Der Kaufpreis fließt dabei nicht einfach vollständig an den Verkäufer. Der Notar regelt im Kaufvertrag, welcher Teilbetrag direkt an die finanzierende Bank gezahlt wird, damit diese die sogenannte Löschungsbewilligung erteilt. Erst wenn das Darlehen abgelöst und die Löschung gesichert ist, wird der verbleibende Kaufpreisteil an den Verkäufer ausgezahlt.

Das klingt technisch, folgt aber einem klaren Ablauf. Gute Vorbereitung ist der Schlüssel: Die finanzierende Bank muss rechtzeitig eingebunden sein, der realistische Verkaufspreis muss feststehen und alle Angaben im Kaufvertrag müssen zueinander passen.

Der erste Schritt: Restschuld und Ablösebetrag ermitteln

Bevor die Immobilie am Niederrhein, in Duisburg, Krefeld oder Düsseldorf angeboten wird, sollte die aktuelle Finanzierung auf den Tisch. Fragen Sie Ihre Bank nach einer schriftlichen Auskunft über die Restschuld und nach dem exakten Ablösebetrag zu einem geplanten Termin. Dieser Betrag kann von der bloßen Restschuld abweichen.

Der Grund: Neben der noch offenen Darlehenssumme können Zinsen bis zum Ablösetag, Bearbeitungsposten oder eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Besonders bei Darlehen mit langer Zinsbindung verlangt die Bank oft einen Ausgleich dafür, dass ihr künftig erwartete Zinsen entgehen. Die Höhe hängt unter anderem von Zinssatz, Restlaufzeit, Sondertilgungsrechten und dem aktuellen Kapitalmarktniveau ab.

Lassen Sie sich nicht mit einer pauschalen Aussage zufriedengeben. Bitten Sie um eine konkrete Ablöserechnung und klären Sie, wie lange diese Berechnung gültig ist. Bei einem Immobilienverkauf können zwischen Vermarktungsstart, Notartermin und Kaufpreiszahlung mehrere Monate liegen. Die Zahlen müssen daher zum tatsächlichen Zahlungszeitpunkt passen.

Wann eine vorzeitige Ablösung günstiger möglich ist

Nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung eines Darlehens besteht bei vielen Immobilienfinanzierungen ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist. Dann kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Auch bei variabel verzinsten Darlehen gelten andere Kündigungsregeln als bei Festzinsdarlehen.

Ob dieses Recht greift, sollte anhand Ihres individuellen Vertrags geprüft werden. Es kann einen erheblichen Unterschied für den Verkaufserlös machen. Bei einer überschaubaren Restlaufzeit kann es zudem sinnvoll sein, mehrere Optionen durchzurechnen: sofortige Ablösung, Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt oder eine mögliche Übertragung der Finanzierung.

Reicht der Kaufpreis für Darlehen und Verkaufskosten?

Diese Frage sollte vor dem Verkaufsstart ehrlich beantwortet werden. Der erzielbare Marktpreis ist nicht automatisch der Betrag, der Ihnen am Ende zur Verfügung steht. Vom Kaufpreis können noch die Darlehensablösung, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, Notar- und Grundbuchkosten für Unterlagen oder Löschungen sowie gegebenenfalls weitere Verpflichtungen abgehen.

Eine fundierte Immobilienbewertung schafft hier die notwendige Orientierung. Sie zeigt, welcher Preis im aktuellen Markt realistisch erreichbar ist – nicht nur, welcher Wunschpreis gut klingt. Gerade in emotional geprägten Situationen ist das wertvoll. Wer sein Elternhaus verkauft, eine Scheidungsimmobilie veräußert oder Kapital für den nächsten Lebensabschnitt benötigt, braucht eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

Liegt der erwartete Erlös über dem Ablösebetrag, ist die Finanzierung in der Regel gut aus dem Verkauf ablösbar. Reicht der Kaufpreis dagegen nicht aus, spricht man von einer Unterdeckung. Dann muss die Differenz aus eigenen Mitteln beglichen oder mit der Bank eine tragfähige Lösung vereinbart werden. Ohne Zustimmung der Bank kann die Grundschuld meist nicht gelöscht werden – und ein lastenfreier Verkauf wird schwierig.

Die Bank früh einbinden – aber strategisch

Viele Eigentümer warten mit dem Gespräch, bis bereits ein Käufer gefunden ist. Das kann Zeit kosten. Besser ist es, die finanzierende Bank bereits in der Vorbereitungsphase zu informieren. So kennen Sie Fristen, Ablösebedingungen und die Unterlagen, die später benötigt werden.

Sie müssen dabei noch keinen verbindlichen Verkaufstermin nennen. Ein erstes Gespräch dient dazu, Transparenz zu schaffen. Wichtig ist, dass die Bank weiß, dass ein Verkauf geplant sein könnte und dass Sie eine Ablöseauskunft benötigen. Bei mehreren Darlehen, etwa einem Bankdarlehen und einem Förderdarlehen, sollten alle Kreditgeber berücksichtigt werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Förderungen oder Darlehen mit speziellen Bindungen. Hier können zusätzliche Bedingungen, Zustimmungen oder Rückzahlungen relevant sein. Auch bei vermieteten Kapitalanlagen ist zu prüfen, ob Besonderheiten aus dem Darlehensvertrag bestehen.

So wird die Grundschuld im Kaufvertrag geregelt

Der Notar übernimmt beim Immobilienverkauf mit laufendem Darlehen eine zentrale koordinierende Rolle. Im Kaufvertrag wird festgelegt, dass der Käufer einen Teil des Kaufpreises direkt an die Bank des Verkäufers zahlt. Grundlage dafür ist die Treuhand- oder Ablöseanweisung der Bank.

Die Bank teilt dem Notar mit, welche Summe bis zu welchem Stichtag gezahlt werden muss und unter welchen Voraussetzungen sie die Löschungsunterlagen herausgibt. Der Notar sorgt dafür, dass der Käufer erst zahlen muss, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören typischerweise die Auflassungsvormerkung für den Käufer, notwendige Genehmigungen und die Sicherung der Lastenfreistellung.

Für Verkäufer ist das ein entscheidender Schutzmechanismus. Für Käufer ebenfalls: Sie sollen den Kaufpreis nicht zahlen, ohne die zugesicherte Immobilie rechtlich gesichert zu erhalten. Ein professionell vorbereiteter Verkaufsprozess bringt deshalb Finanzierung, Notariat und Vermarktung früh zusammen.

Grundschuld löschen oder übertragen?

Meist wird die Grundschuld nach Ablösung des Darlehens gelöscht. Das ist der klassische Weg, wenn Käufer und Verkäufer unterschiedliche Banken haben oder der Käufer neu finanziert.

Eine Übertragung kann sinnvoll sein, wenn der Käufer die bestehende Grundschuld übernehmen möchte und seine Bank damit einverstanden ist. Häufig spart das einzelne Grundbuchschritte. Doch eine übernommene Grundschuld bedeutet nicht automatisch, dass der Käufer auch den alten Kreditvertrag übernimmt. Die persönliche Darlehensschuld und die Grundschuld sind rechtlich getrennt zu betrachten.

Ob eine Übertragung wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist, hängt von beiden Finanzierungen ab. Sie sollte nicht aus Bequemlichkeit entschieden werden, sondern nur nach Abstimmung mit Bank und Notar.

Typische Fehler, die Zeit und Geld kosten

Der häufigste Fehler ist eine zu späte Bestandsaufnahme. Wer erst nach dem Notartermin feststellt, dass die Bank einen höheren Ablösebetrag verlangt als erwartet, gerät unnötig unter Druck. Ebenso problematisch sind unrealistische Preisvorstellungen. Sie verlängern die Vermarktung und können dazu führen, dass die Ablöseberechnung der Bank erneut angefordert werden muss.

Auch Sonderfälle brauchen eine genaue Prüfung: mehrere Eigentümer, eine Erbengemeinschaft, eine Scheidung, Nießbrauchrechte oder zusätzliche Grundschulden verändern den Ablauf. Dann reicht es nicht, nur auf den Kaufpreis zu schauen. Eigentumsverhältnisse, Zustimmungserfordernisse und die Verteilung des Erlöses müssen vor der Beurkundung geklärt sein.

Ein weiterer Punkt ist der Übergabetermin. Er sollte nicht allein nach dem Wunsch des Käufers gewählt werden. Der Besitzübergang erfolgt üblicherweise erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Planen Sie Umzug, Schlüsselübergabe und die Ablösung bei der Bank mit einem ausreichenden zeitlichen Puffer.

Warum eine strukturierte Vermarktung besonders wichtig ist

Bei einer laufenden Finanzierung ist ein zügiger, marktgerechter Verkauf mehr als ein angenehmes Ergebnis. Er schafft Planungssicherheit. Eine hochwertige Präsentation, aussagekräftige Unterlagen, die richtige Preisstrategie und eine zielgerichtete Ansprache passender Interessenten erhöhen die Chance, zeitnah verbindliche Kaufangebote zu erhalten.

Gleichzeitig darf Geschwindigkeit nicht zu einem vorschnellen Abschluss führen. Der beste Käufer ist nicht nur derjenige mit einem attraktiven Angebot, sondern auch jemand, dessen Finanzierung nachvollziehbar vorbereitet ist und der den vertraglich geregelten Ablauf zuverlässig mittragen kann. Gerade bei stark nachgefragten Wohnlagen am Niederrhein lohnt es sich, Angebote nicht nur nach dem Preis, sondern nach Bonität, Zeitplan und Vertragsbedingungen zu bewerten.

APROPOS Immobilien begleitet Eigentümer dabei persönlich und mit einem klaren Blick auf Zahlen, Vermarktung und Ablauf. Von der realistischen Wertermittlung bis zur Abstimmung der Unterlagen entsteht so ein Prozess, der nicht nur gut aussieht, sondern auch auf einen sicheren Abschluss ausgerichtet ist.

Wer seine Finanzierung früh prüft und den Verkauf professionell vorbereitet, behält auch in einer Veränderungssituation die Kontrolle. Das schafft den Freiraum, sich auf das zu konzentrieren, was nach dem Verkauf kommen soll: ein neues Zuhause, eine kluge Investition oder einfach ein nächster Schritt, der sich wirklich richtig anfühlt.

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